Psychologische Beratungsstelle Schwäbisch Hall

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Die Anmeldung erfolgt über die Sekretariate in Schwäbisch Hall und Crailsheim:

Schwäbisch Hall
Claudia Labus
Tel.: 0791 755-6213     

Crailsheim
Andrea Kühnle
Tel.: 07951 492-5252

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Aufbau einer neuen Fachberatungsstelle gegen häusliche und sexualisierte Gewalt

Aufbau einer neuen Fachberatungsstelle gegen häusliche und sexualisierte Gewalt
[Artikel vom 10.08.2022]
An der Erziehungs- und Familienberatungsstelle des Landratsamtes Schwäbisch Hall entsteht eine neue Fachberatungsstelle gegen häusliche und sexualisierte Gewalt. Sie richtet sich gezielt an Erwachsene, die diese Formen der Gewalt erleben oder erlebt haben. Beratungstermine sind sowohl in Schwäbisch Hall als auch in Crailsheim möglich. Die Beratung ist streng vertraulich, unterliegt der Schweigepflicht und kann bei Bedarf anonym erfolgen.

Gewalt hat viele Gesichter. Sie kann Menschen in allen sozialen Schichten sowie jeden Alters begegnen. Schläge, sexualisierte Gewalt, aber auch Bedrohungen, Beschimpfungen oder Demütigungen und Kontrolle sind Formen von Gewalt. Erwachsene, die häusliche oder sexualisierte Gewalt erleben oder erlebt haben, können sich ab sofort an die neue Fachberatungsstelle gegen häusliche und sexualisierte Gewalt des Landratsamtes Schwäbisch Hall wenden. Die Beratungsstelle wird an die Erziehungs- und Familienberatungsstelle des Landkreises angegliedert und ab sofort durch Frau Isabell Boullion betreut sowie weiter aufgebaut.

„Die Einrichtung dieser Stelle wurde im vergangenen Dezember durch den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Schulen beschlossen“, erläutert Landrat Gerhard Bauer. „Ich bin froh, dass wir den Opfern von häuslicher und sexualisierter Gewalt dieses sehr wichtige Angebot unterbreiten können. Wir möchten klar signalisieren: Ihr seid nicht allein und könnt Euch jederzeit – auch anonym – an unsere Fachberatungsstelle wenden.“ Durch die neue Fachberatungsstelle, die sich gezielt an Erwachsene richtet, wird die Arbeit der bereits bestehenden Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ab sofort ergänzt.

Die Betroffenen werden je nach Wunsch telefonisch, per Videocall oder im persönlichen Gespräch individuell beraten. Beratungstermine vor Ort sind sowohl in Schwäbisch Hall als auch in Crailsheim möglich. Die Beratung ist dabei streng vertraulich, unterliegt der Schweigepflicht und kann bei Bedarf anonym erfolgen. Kosten entstehen selbstverständlich keine.

Kontakt zur Fachberatungsstelle
Frau Boullion
Schillerstraße 40
74523 Schwäbisch Hall
Telefon: 0791 755-6161
 E-Mail: beratung-gegen-gewalt(@)LRASHA.de

 

Häusliche und sexualisierte Gewalt

Häusliche Gewalt
Häusliche Gewalt bezeichnet Gewalttaten zwischen Menschen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben oder lebten. Beispielsweise in einer Ehe, Lebenspartnerschaft oder in intimen Beziehungen. Zu häuslicher Gewalt zählen dabei nicht ausschließlich Schläge. Körperliche Gewalt ist nur eine Facette eines komplexen Verhaltensmusters, das umfassend auf Macht und Kontrolle zielt. Betroffene sind häufig auch psychischer Gewalt wie etwa Demütigungen, Drohungen, Einschüchterungen, sozialer Isolation oder wirtschaftlichem Druck durch den Täter oder die Täterin ausgesetzt.

Die jährliche Kriminalstatistische Auswertung zur Partnerschaftsgewalt des Bundeskriminalamtes macht das Ausmaß der Gewalt in Partnerschaften deutlich, wobei diese nur das Hellfeld der polizeilich bekannten Fälle abbildet. Demnach wurden 2020 insgesamt 148.031 Menschen in Deutschland Opfer von Partnerschaftsgewalt (2019: 141.792). Die Dunkelziffer ist weit höher, da viele Straftaten nicht zur Anzeige gebracht werden.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Sexualisierte Gewalt
Sexualisierte Gewalt bezeichnet jeden Übergriff auf die sexuelle Selbstbestimmung. Die Täter und Täterinnen zwingen den Betroffenen ihren Willen auf. Es geht um Machtverhalten. Personen, die sexualisierte Gewalt anwenden, versuchen Menschen durch sexuelle Handlungen oder Kommunikation gezielt abzuwerten, zu demütigen und sie zu erniedrigen. Nicht ausschließlich körperliche Übergriffe wie Vergewaltigung, sexuelle Nötigung oder sexueller Missbrauch zählen zu dieser Form von Gewalt. Auch sexuelle Belästigungen und jede Form unerwünschter sexueller Kommunikation zählen dazu – obszöne Worte und Gesten, aufdringliche und unangenehme Blicke, das Zeigen oder Zusenden sexueller Inhalte und/oder von Pornografie.

Quelle: vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Die neue Beratungsstelle wird an die Erziehungs- und Familienberatungsstelle des Landkreises angegliedert und ab sofort durch Frau Isabell Boullion betreut sowie weiter aufgebaut.
Foto: privat
Die neue Beratungsstelle wird an die Erziehungs- und Familienberatungsstelle des Landkreises angegliedert und ab sofort durch Frau Isabell Boullion betreut sowie weiter aufgebaut.
Foto: privat

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Schwäbisch Hall
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Tel.: 0791 755-6213     

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